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Verglasungsklötze von GLUSKE-BKV sind auf Ihre Verträglichkeit nach der Richtlinie vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim „Nachweis der Verträglichkeit für Verglasungsklötze“ VE-05/01 geprüft. Prüfzeugnisse können im Hause GLUSKEBKV jederzeit angefordert werden. Ihre Verglasungen sind auf Verglasungsklötzen von GLUSKE-BKV sicher und dauerhaft gelagert.
GLUSKE-BKV ist zertifiziert durch das ift-Rosenheim für die Durchführung der Prüfrichtlinie VE-05/01 „Nachweis der Verträglich- keit von Verglasungsklötzen“ |





